Es wird ein Grundstück in Bruckmühl, Ortsteil Mittenkirchen mit einer Größe von ca. 447 m² angeboten. Dieses ist bebaubar nach §34 BauGB, sprich Nachbarschaftsbebauung. Gemäß den Entwurfsplänen eines Architekten ist es möglich auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus mit bis zu ca. 210 m2 Wohnfläche mitsamt einer Doppelgarage zu errichten.


