Das bestehende Anwesen aus dem Baujahr 1950 eignet sich nach Einschätzung eines Architekten aufgrund der Bausubstanz, insbesondere des feuchten und sehr niedrigen Kellers nicht mehr für eine Renovierung, bzw. Kernsanierung.
Vielmehr wird einem potenziellen Käufer empfohlen, den vorhandenen Altbestand zu entfernen und einen Neubau zu beantragen.






